Es gibt eine international vereinbarte empirische Formel für die Umrechnung der in einer abweichenden Höhe gemessenen Windgeschwindigkeit auf die Normhöhe von 10m:
v(10) = v(h)/(h/10) hoch 0,25.
v(10) = berechner Windwert für 10m-Normhöhe
h = tatsächliche Anemometerhöhe in m
v(h) = gemessener Windwert in Hohe h
Für eine Höhe von 7,5m ergäbe sich damit, daß die gemessenen Werte mit 1,075 multipliziern werden muüssen, oder anders gesagt, die Meßwerte müssten einen Zuschlag von 7,5% erhalten.
Allerdings, die Messung in korrekter 10m-Normhöhe kann damit nicht ersetzt werden.
Weiter im Internet gefunden:
.....die Formel mag ja schon richtig sein, im Wetterdienst gelten aber folgende Vorschriften für die Windgeschwindigkeit:
Höhe Zuschlag
2m +30%
3-4m +20%
5-6m +10%
7-13m 0%
14-20m -10%
21-30m -20%
31-40m -30%
Und ebenfalls gefunden:
Der DWD stellt Windmasten nur noch an Stellen auf, die als hindernisfrei gelten. Hindernisfrei steht der Mast dann, wenn jedes Bauwerk usw. mindestens das zehnfache seiner eigenen Höhe vom Mast entfernt ist. Kann diese Bedingungung einmal nicht ganz eingehalten werden, wird eine Rechnung durchgeführt, die eine Überhöhung des Mastes (also über die 10m hinaus) als Ergebis hat, mit der sozusagen die Hinderniswirkung ausgeglichen wird. Ergäbe sich eine notwendige Überhöhung von fünf oder mehr Metern, so wird dieser Standort verworfen und dort keine Windmesseinrichtung installiert!
Bis 2m Überhöhung wird auf alle Fälle toleriert.(Bei 2-5m kommts auf die Umstände an)
Einen Zuschlag bei den Meßergebnissen für die geänderte Meßhöhe gibt es jedoch auf keinen Fall! Auch Windmasten auf Gebäuden werden nicht mehr aufgestellt; die noch vorhandenen Zug um Zug abgebaut. Grund: Die Gebäude selbst stören das Windfeld so gewaltig, daß vergleichbare Messergbnisse dort nicht erzielbar sind.