Das ganze läuft unter dem Begriff "Grundversorgung". Dazu gehört zum Beispiel Festnetz, Mobilfunk, ADSL und in Zukunft werden jeweils neue Technologien in den Grundversorungskatalog aufgenommen - insofern sie gewünscht werden bzw. nützlich sind. Ausserdem müssen die Preise
landesweit die gleichen sein. Also es kann nicht ein Anbieter nur Zürich abdecken und da mit sehr tiefen Preisen hantieren...
Eine Vielzahl von Unternehmen bietet heute in der Schweiz Telekommunikationsdienstleistungen an. In der Botschaft wird festgehalten, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner- sofern gewünscht - über einen Telefonanschluss verfügt; die Abdeckung der Mobilnetze erreicht praktisch 100% und ADSL kann in 98% der Schweizer Haushalte benutzt werden. Seit der Liberalisierung des Marktes hat sich Angebot an Dienstleistungen vervielfältigt, bei gleichzeitig sinkenden Preisen. Dies zeigt, dass der Telekommunikationsmarkt funktioniert. Für die Einzelfälle, wo solche Leistungen nicht wirtschaftlich zu erbringen sind, hat der Gesetzgeber die Grundversorgung geschaffen. Diese garantiert, dass ein Grundangebot an Leistungen im ganzen Land in hoher Qualität und zu einheitlichen Preisen erbracht wird.[/b] Der Bund verfügt über griffige Instrumente, um im - nicht zu erwartenden - Notfall die Grundversorgungspflicht durchzusetzen.
Quelle: [url=http://https://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/4567]https://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/4567[/url]
Dieser Gedanke, wonach jeder Bewohner alle technischen Möglichkeiten und Infrastrukturen haben muss, ist in der Schweiz sehr stark verankert. So muss jedes Dorf mit einer gut ausgebauten Strasse zu erreichen sein (auch ein hinterletztes Dorf auf 2000m) - koste was es wolle. Weitere Beispiele sind: öffentlicher Verkehr, Post (wurde zwar etwas aufgeweicht), usw, usw...
Wie ist das in Deutschland geregelt?
grüsse
David