"Welsh Dragon" heißt in Großbritannien eine Wurstsorte und diese scharfe, britische Spezialität, sie muss nun umbenannt werden. Grund dafür ist der Name, denn eine Wurstsorte, die den Namen "Waliser Drache" trägt, da könnte doch der ein oder andere Verbraucher tatsächlich vermuten, dass es sich beim Inhalt auch um Drachenfleisch handeln muss – oder meinen Sie nicht?
So jedenfalls sieht es die zuständige Lebensmittelbehörde in Wales, bezieht sich auf EU-Recht und begründet die Entscheidung damit, dass die "tatsächliche Natur der Speise für den Endverbraucher nicht ausreichend bestimmt sei“, denn – und wer hätte das gedacht? - die extra scharfe Wurst besteht aus Schweinefleisch und kleinen Chili-Schoten und nicht aus Drachenfleisch, wie der Name vermuten lassen könnte!
Die Delikatesse hat ihren Namen vom walisischen Wappentier, einem Feuer speienden Drachen und es ist nicht bekannt, dass jemals eine Person der Annahme war, dass es sich bei den Inhalten um Drachenfleisch handeln würde. Aber man weiß ja nie und so wird EU bürokratischer Schwachsinn umgesetzt, Kosten erzeugt und Beamtenarbeitsplätze gesichert. Nach einem neuen Namen für die Wurst wird gesucht – Mahlzeit!
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