Na super! Toll gemacht!! Dann haben die Versicherungen ab jetzt also immer einen Grund die Zahlung von Sturmschäden zu verweigern, und der Haubesitzer dem dann das Dach weggeblasen wurde muss zuerst noch in langwierigen Prozessen beweisen dass er baulich alles richtig gemacht hat. Und die Versicherungen gehen natürlich fleißig in Berufung.. 
Dieses Gesetz ist ein Freibrief für alle Versicherungsgesellschaften und wird, wenn es so bestehen bleibt, viele Sturmgeschädigte Hausbesitzer älterer Immobilien in den Bankrott treiben.
Entsetzt,
Constantin
Na echt toll. Da ich hier Liegenschaftsbesitzter bin, müsste ich alle 2-3 Jahre eine Expertise machen lassen, da bildet sich sicher schnell ein Markt für solche Massnahmen. Dann wird man als 2. Stufe Sanierungsmassnahmen verkaufen: Für mein Hotel würde das bedeuten: Sturmklammern für alle Ziegel usw.
Denkt man das dann weiter, wird das auf alle Elementarschäden ausgeweitet. Eine Geschäftlimacherei ohne Ende.
Hier sind wir Gott sei Dank noch nicht so weit. Nach dem 2. oder 3. Schaden kann die (kantonale) Gebäudeversicherung einen Vorbehalt machen. Das ist fair.
Leider muss ich da an den Steuerstreit denken und an die neuesten Massnahmen des Finanzministers. Vertrauen am Bürger ist das fehl am Platz. Gläsern muss er sein und blechen darf er. Und wehe er setzt sich in einen moderateren STaat ab, dann droht die Imperiale Steuerkeule. Da wirs sogar gedroht die Bilateralen zu kündigen. Als Gegenmassnahmen könnten wir alle arbeitslosen Deutschen wieder heimschicken. Immerhin haben wir (und andere Länder) viele Deutsche beschäftigt und somit die Arbeitsmakrsituation in Deutschland verbessert und den Sozialstaat entlastet. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Was mir so die deutschen Geschäftsleute immer erzählen....
Gruss Andreas